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Die andere Partei
15.06.05
Volksabstimmung über EU-Verfassung bei uns?

 Hier ein Volksbefrager-Flugblatt, dass die eLeW-Marschierer von der Montagsdemo am 24.8.04  mitbrachten

Gauweiler erklärte heute in SPIEGEL ONLINE: "Eines ist derzeit sicher - auf den schönen Karten, auf denen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung bereits abgebildet ist, muss unser Land wieder gestrichen werden". Zumindest vorläufig.

Aus SPIEGEL-Online von heute (hier):

Bundespräsident Horst Köhler will mit seiner Unterschrift unter die von Deutschland ratifizierte EU-Verfassung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler entscheiden hat.
Gauweiler selbst zeigte sich von Köhlers Vorgehen "erfreut". Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erklärte er: "Nun ist der Weg frei für eine Überprüfung der EU-Verfassung im Hauptsacheverfahren und darüber, ob das Vertragswerk mit dem Grundgesetz übereinstimmt".
Gauweiler begründet seine Klage mit einer Entmachtung des Bundestages bei Umsetzung der EU-Verfassung. Er verlangt deshalb eine Volksabstimmung darüber. Der Bundespräsident muss alle Gesetze nach der Verabschiedung im Parlament auf ihre formale Korrektheit prüfen, bevor er sie unterschreibt.

Bundestag und Bundesrat seien nicht berechtigt - auch nicht mit Zweidrittelmehrheit - die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen, hieß es in der Klageschrift des CSU-Politikers. Dies sei gemäß Artikel 146 Grundgesetz ausschließlich dem Volksgesetzgeber durch eine Volksabstimmung vorbehalten.

Das sagt (fragt)  die eLeW:

Das Bundesverfassungsgericht meint, es werde Monate dauern, bis in der Hauptsache entschieden wird.

Das schafft Zeit, sich über den EU-Verfassungsvertrag zu informieren und die Volksbefragung, die die eLeW auch fordert, vorzubereiten.

Das schafft auch Zeit, wie es die eLeW fordert, die EU-Verfassung auf 10 Seiten zu beschränken.

Damit es dazu kommt, braucht es die eLeW, und die den Zulauf der Demokraten: Beitritt hier.

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