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Thema: Vorratsdatenspeicherung


Das Bundesjustizministerium hat ein Gutachten beim Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegeben, über die Effizienz der Telekommunikationsüberwachung. Das 499-seitige pdf-Dokument steht zum Download beim BMJ zur Verfügung.

Kurzfassung: Die Effizienz bei der Verfolgung von Straftaten kann durch eine Vorratsspeicherung um 0,002% gesteigert werden.
Das BKA hatte das auch schon errechnet und kam im Juli 2007 zum Ergebnis, dass die Aufklärungsquote vo 55% bestenfalls auf 55,006% gesteigert werden kann.
In dem Freiburger Gutachten wird auch klargestellt, dass keine Straftat durch die Vorratsdatenspeicherung verhindert werden kann.

SPIEGEL Online berichtet heute, Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
Das BMJ berichtet heute, Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig

Wegen der Nutzlosigkeit in der Verbrechensbekämpfung und der erheblichen Verletzung der Privatsphäre gehört das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgeschafft.



Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft für den 23. Mai 2009 zu einem Aktionstag auf.
Es geht gegen die Überwachungspläne wie Internetzensur, Aufzeichnung des Surfverhaltens oder die Entwicklung so genannter Nacktscanner.

So sind in Frankfurt, Kiel und München Demonstrationen geplant. Jena, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Offenburg, Nürnberg und Landau bieten Informationsstände an, während in Hannover, Ingolstadt, Regensburg und Berlin Grundrechtefeiern stattfinden werden. Mannheim und Speyer planen künstlerische Aktionen. Die Veranstalter laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, für die historische Errungenschaft unserer Freiheitsrechte gemeinsam auf die Straße zu gehen!


Weitere Informationen: Bundesweiter Aktionstag am 23. Mai 2009


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