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Thema: Online-Durchsuchung |
Gegen die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen hat heute am 27. Februar 2008 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig und prinzipiell nur unter strengen Auflagen zulässig sind.
Dieses Urteil hat Grundsatzcharakter und berührt deshalb auch die geplante Gesetzgebung des Bundes.
Die Online-Durchsuchung darf nur angewendet werden, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" und muss von einem Richter angeordnet werden. Karlsruhe baut hohe Hürden für Online-Razzien.
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