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Thema: Bolkestein-Hammer |
Hallo Leute,
euer Link vom 18.12. auf Telepolis ist nicht schlecht, warum jedoch ziert ihr euch auf attac zu linken. Ich kopiere mal aus dem attac-Rundbrief vom 24.11.:
BOLKESTEIN-HAMMER
Die geplante Dienstleistungsrichtlinie, nach ihrem Erfinder auch "Bolkestein-Hammer" genannt, soll im Januar im ersten Entwurf dem EU-Parlament vorgelegt werden. Höchste Zeit also, diesem geplanten umfassendsten Angriff auf öffentliche Daseinsvorsorge und soziale Sicherungssysteme seit Bestehen der EU etwas entgegenzusetzen!
Informationen zum Bolkestein-Hammer finden sich im Netz unter
http://www.attac.de/bolkestein .
Mitmachen - Briefe an Europaabgeordnete schreiben: Fünf Ausschüsse des Europaparlaments (EP) debattieren zur Zeit über die Bolkestein-Richtlinie.
Bis Ende des Jahres will das EP eine Stellungnahme verfassen. Es ist wichtig, jetzt Druck zu machen! Unter
http://www.attac.de/gats/hintergrund/Musterbrief.rtf findet sich ein Musterbrief an Europaabgeordnete, der natürlich auch abgeändert werden kann, und unter http://www.attac.de/gats/hintergrund/Deutsche-MEP.rtf ist eine
Liste mit Adressen, Emails und Fax-Nummern der deutschen Mitglieder der fünf relevanten EP-Ausschüsse abrufbar.
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Der für das Dossier federführende Binnenmarktausschuß des Europäischen Parlaments hat sich am 27. November im Rahmen eines neunstündigen Abstimmungsmarathons dafür ausgesprochen, die Hürden für das grenzüberschreitende Angebot an Dienstleistungen fallen zu lassen, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.
Der "Gag" ist dabei, daß die Abgeordneten das allseits gefürchtete und geschmähte Herkunftslandprinzip durch ein modifiziertes "Prinzip der kontrollierten Dienstleistungsfreiheit" ersetzen wollen: An die Stelle des vielgescholtenen Herkunftslandprinzip soll fortan ein Zusammenspiel der Rechtsordnungen von Herkunfts- und Bestimmungsland treten; die geplante Richtlinie darf außerdem mittels zahlreicher Ausnahmen durchlöchert werden.
Es handelt sich um einen "Bauchschmerzenkompromiß" zwischen den Fraktionen der Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen. Gleich mehrere Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion enthielten sich bei der Abstimmung der Stimme. Insgesamt kann aber wohl damit gerechnet werden, daß der Durchbruch für die geplante Richtlinie geschafft ist. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments (1. Lesung) ist für die Woche vom 16. bis 19. Januar 2006 angedacht. Wichtig dabei ist, dass Kommission und Rat bereits im Vorfeld angekündigt hatten, sich bei diesem besonders heiklen Vorgang die Hände ein wenig in Unschuld zu waschen und sich stark an der europäischen Volksvertretung orientieren zu wollen.
Einige Eckpunkte des Kompromisses:-
Anwendungsbereich (Artikel 2): Konservative und Liberale konnten erreichen, dass nicht alle Berufsbereiche bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse von der Liberalisierung (sogenannte Marktöffnung) ausgenommen werden sollen. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie Sozialdienste oder Wasserversorgung, bleiben von der Richtlinie insgesamt erfasst. Sozialdemokraten und Grüne setzten sich aber etwas überraschend und sehr knapp mit ihrer Forderung durch, daß der Gesundheitsbereich (auch private Gesundheitsdienstleistungen) nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Im Klartext: Die Gesundheit bleibt bei der Richtlinie insgesamt außen vor, nicht nur beim Herkunftslandprinzip - allerdings nur, wenn das Plenum das sehr knappe Abstimmungsergebnis so auch bestätigt, was in diesem Punkt keineswegs gesichert erscheint. Nicht so recht geklärt ist außerdem die zentrale Frage, ob die Pflege unter die Gesundheitsleistungen fällt oder nicht. Möglicherweise läuft das Ganze darauf hinaus, daß jeder Mitgliedstaat - gemäß seinen sozialstaatlichen Traditionen - selber definieren können soll, wie er es denn mit der Pflege ("Gesundheitsleistung oder nicht") hält.
- Herkunftslandprinzip (Artikel 16): Konservative und Liberale erreichten, daß grundsätzlich das Recht des Herkunftsstaates gelten soll; der ursprünglich verwandte (und politisch "verbrannte") Terminus soll aber durch ein "Zusammenspiel der Rechtsordnungen von Herkunfts- und Bestimmungsland" ersetzt werden. Rechtsbereiche, bei denen das Recht des Herkunftslands unproblematisch ist, werden in einer "Positivliste" zusammengefaßt. Unklar ist dabei jedoch, was exakt in diese Positivliste aufgenommen werden soll. Grundsätzlich soll das Prinzip im übrigen nicht nur für den Marktzugang (wie von mehreren Abgeordneten, insbesondere der SPE, gefordert), sondern auch für die Ausübung der Dienstleistung als Recht am Ort der Niederlassung gelten. Die Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, sollen aber weiterhin verlangen können, dass die Regeln, die zum Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, Volksgesundheit, Umwelt, oder die zur Vorbeugung gegen besondere Risiken vor Ort zwingend erforderlich sind, eingehalten werden.
Einige weitere Kompromißpunkte im Überblick:- Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip: Die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen soll ausdrücklich Vorrang haben.
- Die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge wird mit der Richtlinie nicht eingeschränkt, die Definitions-, Gestaltungs- und Finanzierungshoheit der Mitgliedstaaten bleibt unangetastet; den Besonderheiten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wird innerhalb der Richtlinie Rechnung getragen.
- Eine effektive Kontrolle durch die Behörden am Ort der Dienstleistung ist zu gewährleisten.
- Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern, soll von der Richtlinie unberührt bleiben.
Zum weiteren Fortgang der Beratungen: eine Fassung des Berichts in der abgestimmten Form soll in den nächsten Wochen den Fraktionen vorgelegt werden.
Die Berichterstatterin und SPE/SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt hatte sich in der Abstimmung im Binnenmarktausschuß (kurioserweise) selbst der Stimme enthalten; in ihrer anschließenden Presseverlautbarung bezeichnete sie den Ausschluß der Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie als sozialdemokratischen Erfolg und als "sehr weitreichend". Er bedeute, daß Kliniken, Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte und die Gesamtheit der Gesundheitsberufe nicht von der Richtlinie betroffen wären. Die grundsätzliche Aufrechterhaltung des Herkunftslandprinzips bezeichnete sie allerdings als "weiterhin problematisch".
Der SPD-Parteivorstand in Berlin hatte sich noch sorgenvoller zu dem Ergebnis im Binnenmarkt-Ausschuß geäußert: SPD-Vorsitzender Matthias Platzeck forderte die sozialdemokratischen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf, gegen die Richtlinie zu stimmen, wenn diese nicht so korrigiert werde, daß alle Regelungen des Arbeitsrechts, des Tarifvertragsrechts sowie der sozialen Sicherung von der Richtlinie unberührt blieben.
Der im Binnenmarktausschuß seitens der EVP-Fraktion koordinierende Europaabgeordnete Joachim Wuermeling bewertete das Votum in einem ersten Statement insgesamt "als Chance für mehr Arbeitsplätze und Wachstum”. Er bedauerte zwar, daß gerade die Wachstumsbranche der privaten Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie ausgeschlossen wurde. Wichtig sei jedoch, daß Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse weiterhin erfaßt sind. Die beschlossenen Änderungen ermöglichten, dass die Richtlinie überall dort angewendet werden kann, wo Dienstleistungen dem Wettbewerb unterlägen.
Ein kurzes Fazit zum Stand der Dienstleistungsrichtlinie: Gelungen ist ein durchaus vernünftiger Kompromiß. Das Europäische Parlament erweist sich damit auch in europäischen Krisenzeiten als handlungsfähig - und demonstrationsresistent.
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An alle, wer möchte daran teilnehmen?
Ich sehe darin ein gutes Potential uns weiter bekannt zu machen, Vorschläge für spezielle Flyer erbeten.
Bitte um Rückmeldungen über jeti@huscholz.de.
Gruss jeti
Aktualisiert: Demos gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie: Stoppt die Gier nach Billiglöhnen!
Geschrieben von Redakteur Mittwoch, 04. Januar 2006
Am 14. Februar will das Europäische Parlament die EU-Dienstleistungsrichtlinie („Bolkestein-Richtlinie“) beschließen. Die Richtlinie und das darin vorgesehene Herkunftslandprinzip werden zu massivem Lohn- und Sozialdumping führen: Denn für Anbieter von Dienstleistungen sollen die Standards ihrer Heimatländer gelten.
Gewerkschaften und soziale Bewegungen in Europa rufen zu Großdemonstrationen und Protestaktionen gegen das geplante Lohn- und Sozialdumping auf. Die Koordinierungsstelle ruft alle, die den verschärften Sozialabbau verhindern wollen, zur Teilnahme auf.
Geplant sind folgende drei Demonstrationen:
Samstag, 11. Februar: Demonstration in Berlin vor dem Wirtschaftsministerium (ebenso Demonstrationen in anderen europäischen anderen Hauptstädten).. Neben ver.di, IG Metall, IG BAU und GEW ruft nunmehr auch der DGB zu dieser Demonstration auf.
Samstag, 11. Februar: Demonstration in Strasbourg
Dienstag, 14. Februar: Demonstration in Strasbourg
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Proteste ein Erfolg werden und die Richtlinie in der vorliegenden Form verhindert werden kann.
Denn ähnlich wie Agenda 2010 und Hartz IV auf nationaler Ebene ist die Richtlinie ein Lohnsenkungsprogramm, das den Arbeitgebern in ihrem Bestreben in die Hände spielt, ihre Profite zu Lasten der Löhne zu maximieren.
Wir rufen alle Arbeitsloseninitiativen auf, nach Kräften für die Protestaktionen zu mobilisieren und an den Demonstrationen teilzunehmen. Bitte klärt vor Ort, welcher Termin und Ort für Euch am günstigsten ist. Fragt bei den örtlichen Gewerkschaften nach geplanten Bus-Anreisen zu den Demos bzw. organisiert diese gemeinsam mit Gewerkschaften und anderen sozialen Bewegungen.
Aus Sicht der Koordinierungsstelle sind die drei Termine politisch gleich wichtig und dienen dem gemeinsamen Ziel, dem geplanten Lohn- und Sozialdumping Widerstand entgegenzusetzen.
Primär orientieren wir jedoch auf die Demonstration am Samstag, 11. Februar in Berlin. Wir denken, dass es an diesem Ort und diesem Termin vielen Menschen möglich ist, an der Demonstration teilzunehmen. Aber auch aus politischen Gründen ist die Berliner Demonstration sinnvoll: Um Druck auf die große Koalition auszuüben, die EU-Dienstleistungsrichtlinie entschieden abzulehnen – schließlich werden sich die nach dem EU-Parlament die Regierungen mit der Richtlinie befassen.
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Gefährdung von Arbeitsplätzen und Sozialdumping (vorläufig?) gestoppt.
Bolkestein ist nicht Hafen-Richtlinie, bedeutet aber das gleiche neoliberale Arbeitsplatzvernichtungsprinzip. Heute in Strassburg ist Verkehrskommissar Jacques Barrot vor dem EU-Parlament mit seinem umstrittenen Port Package II auch beim zweiten Versuch gescheitert.
Die Abgeordneten bezeichneten den Vorschlag der Kommission als unnötig und schlecht. Er gefährde Arbeitsplätze und führe zu Sozialdumping. 532 der 677 Abgeordneten stimmten gegen den Entwurf.
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