eLeW, ein Land eine Welt - Forum 9 zu politischen und technischen Belangen des Internet
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Thema: Freiheit im Internet als Grundrecht |
Am 23.5. vor 60 Jahren verkündete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, wozu die Grundrechte auf Informations-, die Versammlungs-, die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung gehören.
Am 23.5. diesen Jahres schreibt der Tagesspiegel, dass Politiker von SPD und Union jetzt eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft planen. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet.
Für den SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz ist noch offen, ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses.
Der CDU-Innenexperte Ralf Göbel stimmt dem zu, es geht ihm aber um die Online-Durchsuchung. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online- Durchsuchung – muss zunächst definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei handelt.
Nichts ist dagegen zu sagen, wenn in einer eigenen Erwähnung nochmal die Meinungs- und Informationsfreiheit speziell auch für das Internet untermauert wird. Aber dass ein Grundrecht eingeführt werden soll und dann zu dessen Aufhebung wieder darunter steht: "Näheres regeln die Bundesgesetze", entwürdigt das Grundgesetz und beschädigt die Demokratie.
Denn als Souverän kann ich nur Politik verstehen und mich beteiligen, wenn ich mich frei informieren und frei äußern kann. Mich dazu in die Lage zu versetzen und nicht daran zu hindern, ist die Aufgabe des Gesetzgebers.
Im Übrigen gehört für mich dazu, dass das Internet nie privatisiert wird. Es gehört als Grundversorgung in die Hand des Souveräns.
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In einem Interview mit dem Spiegel hat der frühere Innenminister Gerhart Baum die Frage beantwortet: Was spricht denn gegen eine Ausweitung der technischen Abhörmethoden auf Computer?
Zitate: - Die Festplatte ist der Inbegriff der Privatheit.
- Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.
- Was will denn Schäuble in das Gesetz reinschreiben? Will er das Grundgesetz ändern, wie er das noch vor kurzem für notwendig hielt? Der Schutz der Menschenwürde entzieht sich jeder Änderung. Die Festplatte ist einer der sensibelsten Datenträger - da werden Informationen auch von Dritten gespeichert.
Gerhart Baum hat Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein- westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das das heimliche Ausspähen von privaten Computern erlaubt.
Das reicht aber nicht. Schon mal überlegt, ob es überhaupt einen verläßlichen Privatbereich gibt, wenn alle Mosaiksteinchen der Technik von Privaten stammen?
Wenn die Software, die ich für Schutzfunktionen installiere, von Privaten stammt? Wenn meine Daten mehr als beim Staat von Privaten gehäuft gesammelt werden?
Das ist schon mal ein Privatsphäre, nur nicht die Richtige. Und offensichtlich ein Kampf gegen Windmühlenflügel.
Nun kommt mein Staat, der letzte Anker in Sachen Menschenwürde und Grundrechte und will diese kündigen.
Der erstickt doch jeder Ruf nach dem Staat.
Heute ist Demotag gegen den Überwachungsstaat. Ich wünsche der Demo viel Erfolg, sitze aber während ich das schreibe, am Äquator und kann nicht mitmachen. Machen Sie es für mich. Und vielleicht haben Sie Antworten oder Vorschläge.
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