eLeW, ein Land eine Welt - Forum 1 und FAQ
Zurück zur Übersicht
Autor
Thema: Stoppt dieser Richter Hartz IV?


Ein Sozialrichter urteilt: Einkommen des Partners darf bei Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt werden

Chemnitz - Ein Sozialrichter in Chemnitz könnte das Hartz IV-Gesetz aushebeln: Gerhard Gleich (46) urteilte, daß Verheiratete und Geschiedene bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II gleich behandelt werden müssen.

Der Fall: Die Arbeitsagentur hatte Monika Hünig (58) aus Zwickau nur 57 Euro ALG II zugebilligt. Grund: Ehemann Wolfgang (71) hat mit 900 Euro im Monat angeblich ausreichend Geld für zwei. "Diese Regelung verstößt gegen die Menschenwürde", befand nun Sozialrichter Gerhard Gleich. "Wenn sich Eheleute scheiden ließen, bekäme die Frau wesentlich mehr. Man kann die Leute doch nicht wegen Hartz IV zur Trennung ermutigen. Das verstößt gegen das Grundgesetz, das Ehe unter besonderen Schutz stellt."

Den Gerichten droht nun eine Klageflut.

"Es gibt schätzungsweise 320 000 verheiratete Hartz IV-Empfänger, die nun klagen könnten", so Joachim Michas (65), Professor für Arbeitsrecht.

320 000 Betroffene könnten klagen.

Haben auch sie bei Gericht Erfolg, stellt das den Grundgedanken des Hartz IV-Gesetzes auf den Kopf: Bevor der Staat zahlt, soll erst einmal der Lebenspartner für einen Arbeitslosen sorgen. Schuld, so Prof. Michas, sei der Gesetzgeber: "Durch zu allgemeine Formulierungen wurde zugelassen, daß Sozialgerichte zugunsten der Bedürftigen entscheiden."

Quelle B.Z.


WebMart Homepage Tools: Eigenes Forum kostenlos starten