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Thema: Vorratsdatenspeicherung


Da unsereins Zeit zur Gestaltung/ Kreativität fehlt, der "Stammtisch" Teil des Lebens ist, hier ein Link von Gestaltern:

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung





Quick Freeze ist die Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.
Letztere darf nicht sein, genauso wenig wie flächendeckende Maut mit einem ausgebauten allgegenwärtigen Auge von z.B. eines TollCollect-Systems.


Zuletzt bearbeitet: 11.12.06 11:41 von Administrator


Pressemitteilung vom Montag, den 11.12.2006:

Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"

+++ Besorgte Bürger sollen Medienberichte über geplante Totalprotokollierung
der Telekommunikation einfordern +++ Verhüllung von Webseiten zum "Trauertag
um das Fernmeldegeheimnis" +++

Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im
Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante
Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren.
"Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage
stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher
weitgehend aus", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein
Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." Aus
diesem Grund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung besorgte
Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrer Stammzeitung, -zeitschrift oder
Lieblingsfernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des
Telekommunikationsgeheimnisses" am 14. Dezember einzufordern.

Am 14.12. vergangenen Jahres hatte eine "große Koalition" aus Konservativen
und Sozialdemokraten im Europaparlament einer Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Zuvor war in geheimen Verhandlungen der
Parteiführer mit Vertretern der Regierungen ein "Kompromiss" ausgedealt
worden. Danach soll ab Herbst 2007 protokolliert werden, wer mit wem in den
letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden
hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des
Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten
Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet
werden, weil es den Strafverfolgungsbehörden einmal nützlich sein könnte.
Als Folge der Pläne befürchtet der Arbeitskreis ein gesellschaftliches Klima
der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen
Angelegenheiten.

Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die
Bürgerrechtler des Arbeitskreises auch mit einer Verhüllung von
Internetseiten aufmerksam machen. Unter dem Motto "1949-2005? Das
Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich. - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!"
sollen Betreiber von Webseiten am 14.12. darauf aufmerksam machen, dass die
unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, jetzt aber die
Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden
soll. Eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Webseite stellt der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereit
(www.vorratsdatenspeicherung.de).

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor wenigen Wochen einen
Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
vorgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Pläne für
verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische
Gerichtshof nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte
Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
entscheiden wird. Für den Fall, dass die Koalition von ihren Plänen keinen
Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine
"Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen
unterstützt wird.

Hintergrund:

Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in
Deutschland zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über
einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per
Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten
und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt,
geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen
identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation,
auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind
möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte
Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich
an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der
Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung
erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und
Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch
monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates")
kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.

Weitere Informationen und diese Pressemitteilung im Internet:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de



Auf dem regionalen Berliner Sender “TVBerlin” gab es am 7.12. die Sendung “Stadtgespräch Kontrovers” zum Thema Vorratsdatenspeicherung mit padeluun und Meinhard Starostik vom AK-Vorratsdatenspeicherung. (Letzterer bereitet als Jurist eine Klage vor dem Bundesverfasungsgericht vor). Die Sendung ist 26:21 Minuten lang und liegt bei Google Video. Dort kann man den Bericht auch herunterladen. Und hier ist die eingebettete Version:

http://netzpolitik.org/2006/vorratsdatenspeicherung-im-fernsehen




Panopti.com

Vorsicht, sie werden informiert!



Menschen wie Götter

http://de.wikipedia.org/wiki/Sergei_Alexandrowitsch_Snegow

http://www.amazon.de/Menschen-wie-G%C3%B6tter-Sergej-Snegow/dp/3360008383

Was in den Rezensionen nicht erwähnt wird, ist das, was uns bevorsteht. Die große Maschine
Ein gewaltiger Computer, der die vernetzte Gedankenwelt der Menschheit auswertet. Warum hier und jetzt? Die Spielerei auf diesem Kongress.

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,456792,00.html

Das, wovor uns graut, kann schnell Wirklichkeit werden. Im Spiel aber auch von Staatswegen, was letzteres bedeutet, davor warnen die Kongressteilnehmer. Es kommt also darauf an, wie eine Technik genutzt wird. Wie beim Atom.

Schützen wir uns vor dem Schlimmsten. Gemeinsam 24Stunden / 7Tage aber mit einer Maschine f ü r uns und nicht g e g e n uns. Mit der elew einen Anfang wagen?

Und: Menschen wie Götter !!

Und nicht: Menschen für Götter.

Letzteres scheint sich zu verstärken, leider.




Aus 03.09.1998 , sowie und aus 2007

Wahrscheinlich fange ich an Gespenster zu sehen. Letzte Nacht sind mir Spinnen über den Bauch gekrabbelt, habe aber keine gefunden. Muss mal zum Arzt gehen oder den PC zerschreddern.

Ein guter Vorsatz für 2007.

Lassen wir es krachen!



Wir sind zu wenige, um selbst so etwas auf die Beine zu stellen, um so wichtiger ist es andere beim Gehen zu helfen.
Pressemitteilung vom Montag, den 22.01.2007:
Einhellige Ablehnung der Koalitionspläne zur Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten
27 Verbände lehnen in einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung
einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab, dem
zufolge künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und
Internet auf Vorrat gesammelt werden sollen (sog.
"Vorratsdatenspeicherung"), damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften
zur Verfügung stehen. Die Verbände bezeichnen es als "inakzeptabel", dass
ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die
sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation
von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt
werden sollen. Getragen wird die Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechts-,
Datenschutz- und Menschenrechtsverbänden, von Journalistenorganisationen
und Medienverbänden, von der Internetwirtschaft und der Telefonseelsorge,
von Anwalts- und Juristenverbänden sowie von der Verbraucherzentrale.

Neben einer verbesserten Strafverfolgung begründet die Bundesregierung
die geplante Vorratsdatenspeicherung damit, dass eine EG-Richtlinie vom
März 2006 umgesetzt werden müsse. Diesem Argument erteilt der Jurist
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Absage: "Die
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich
rechtswidrig, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet
ist." Die Gemeinsame Erklärung von heute erläutert: "Die Richtlinie
verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in
vertragsverletzender Weise zustande gekommen." Seit Juli 2006 ist gegen
die Richtlinie bei dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage
anhängig. Die Verbände fordern, zumindest den Ausgang dieser Klage
abzuwarten, bevor eine "derart weitreichende Registrierung des Verhaltens
der Menschen in Deutschland" beschlossen wird.

Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt eine
ausführliche Analyse des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Freitag
in Frage. Danach fehlten den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur
selten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von
derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine
Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen
ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist nicht
erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der
Bevölkerung stärkt."

Stattdessen würde die Datenspeicherung "Millionen von Euro kosten, die
Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation
beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende
Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen."
Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-,
Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien
"Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten. Deshalb
schade die Massendatenspeicherung der "freiheitlichen Gesellschaft
insgesamt", so die Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
gegenüber dem Bundesjustizministerium.

Die Gemeinsame Erklärung vom 22.01.2007 im Wortlaut:

"Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht
vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten
über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur
verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in
den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung
gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige
Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll
zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in
Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer
Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen
(einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die
individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten,
Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen
und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine
Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und
andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie
untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die
Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung
sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird
Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen
und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren
Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von
Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine
Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen
würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger
gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine
immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die
gesamte Bevölkerung ebnen.

Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht
zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für
verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof
keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im
Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise
zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben.
Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe
und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung
geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von
dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von
Daten zu distanzieren."




Unterzeichner:

* Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
* Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
* Chaos Computer Club e.V. (CCC)
* Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
* Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
* Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
* Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
* Deutscher Presserat
* eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
* Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
* Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII
Deutschland)
* Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung
e.V. (FIfF)
* Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
* Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
* Humanistische Union e.V.
* Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
* Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
* Netzwerk Neue Medien e.V.
* netzwerk recherche e.V.
* Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
* no abuse in internet e.V. (naiin)
* Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
* Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
* STOP1984
* Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
* Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55

Ausführliche Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf

Ich denke wir, können uns dem auch anschließen.




Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Weil die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation und ihre Folgen die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellen, plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit 9309 (Stand 15.1.07) Beschwerdeführern eine so genannte "Sammelklage", besser gesagt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben, wenn die Koalition dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollte.

G.H. informiert uns, dass 27 Verbände heute in einer Gemeinsamen Erklärung den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ablehnen. G.H. stellt auch zutreffend fest, dass wir uns dem anschließen können.

Nur anders als die betroffenen Berufsgeheimnisträger in den unterzeichnenden Anwalts- und Journalisten-e.V.s, (Ärzte und Pfarrer sind auch betroffen) will die eleW nicht nur protestieren und klagen, sondern auch die Zustände ändern.

Heute geht es um Menschenrechte 12, Eingriffe ins Privatleben, 19, Verbreiten und Empfangen von Information.
Per eLeW-Programm geht es jedoch um alle 1948 von der Vollversammlung der UN verabschiedeten Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights).
Also an alle betroffenen Demokraten: Sorgt für 24/7-Basisdemokratie. Hier. Wenn schon Kontrolle, dann demokratisch legitimierte Kontrolle so wie vom Souverän gewünscht und vom Souverän umgesetzt.

Abschließend noch der Link auf die EU-Richtlinie, gegen die Irland schon klagt und die „so offensichtlich rechtswidrig ist, dass Deutschland zu ihrer Umsetzung nicht verpflichtet ist.“(Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

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