eLeW, ein Land eine Welt - Forum 4 mit Nachrichten und Meinungen zu Volksbegehren und Volksbefragungen in Deutschland
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Thema: Grundgesetz und direkte Demokratie |
Heute begehen wir den 60. Geburtstag des Grundgesetzes. Glückwunsch uns allen dazu.
Die Väter des Grundgsetzes haben Volksabstimmungen und direkte Demokratie nicht vorgesehen. Vorgesehen war aber, dass nach der Wiedervereinigung das Volk über seine Verfassung entscheidet:
Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Als Sozialkundelehrer unterrichtete ich zB. in 1982 noch, dass der Artikel 146 so lautet: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Der Gesetzgeber wollte nicht das Volk abstimmen lassen und hat 146 geändert. Norbert Lämmert, Bundestagspräsident am 13.1.2009: "Das ursprüglich als Provisorium gedachte Grundgesetz ist heute die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes."
Ein Volksbegehren oder Volksentscheid sieht das GG nur bei Gebietsänderungen und Landeszugehörigkeit vor. (29, 118).
(Ansonsten äußert das Volk seinen Willen unmittelbar nur in den Wahlen zum Bundestag - repäsentative Demokratie).
Die Bundesländer kennen dagegen Mitwirkungsmöglichkeiten durch Volksentscheide in verschiedener Form.
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