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Thema: Verantwortung von Gästebuchbetreibern


Arcor hängt bei Gästebuch-Emails folgenden Text unten ran:

Wichtige Info:

Betreiber eines Internet-Gästebuches sind für Einträge anderer Personen verantwortlich.

Nach dem LG Trier (Az: 4 O 106/00, Urteil vom 16.05.2001) hat in einer am 14. August 2002 verkündeten Entscheidung nunmehr auch das LG Düsseldorf eine Haftung für Einträge in Internetgästebüchern bejaht. Deutlicher als das LG Trier hat das LG Düsseldorf klargestellt, dass jemand, der auf seiner privaten "Homepage für Dritte die Möglichkeit bietet, sich in ihr Gästebuch mit jedweden Beiträgen einzutragen" Teledienstanbieter im Sinne von § 5 TDG ist.

Ein Disclaimer, wie er oft unter Gästebüchern und ähnlichen Foren zu finden ist, sei nach Ansicht des LG Düsseldorf nicht ausreichend, sich von beleidigenden Äußerungen zu distanzieren.


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