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Thema: Foren in Gefahr, schließen zu müssen |
Foren sind in Gefahr, schließen zu müssen, wenn sie nicht jeden Eintrag redaktionell prüfen (können).
Zitat: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge Aus Heise News vom 5.12.05
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden. Zitatende
Vertrauen erzeugt immer die Möglichkeit des Vertrauensmissbrauchs. Wenn die eLeW die eigenen Forenbeiträge nicht zensiert, (In zwei Jahren nicht ein einziger gelöscht) dann um eine basischdemokratische Notwendigkeit zu verwirklichen: Alle werden gehört.
Das Recht der Mehrheit ist hier dem Recht Einzelner untergeordnet worden. Jeder Foren-, Blog-, Gästebuch- und Chat-Betreiber könnte von Kriminellen jederzeit durch Aufrufe zu etwas mehr oder wenig Illegalem empfindlich geschädigt werden.
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Forums-Nickname-Abmahnung abgewehrt
Eine positive Info an alle Forenbetreiber wg. Abmahnung.
Ein anderes Urteil des LG Hamburg ging positiv für Forenbetreiber aus. Der Forums-Betreiber von Ironsport.de, Patrick Albers, war im Juni diesen Jahres abgemahnt worden, weil angeblich ein User seines Forums durch die Wahl eines Nicknames eine eingetragene Marke verletzt haben sollte. Es ging um 100.000€.
Die Abmahnung war wegen einer Vielzahl von Gründen unberechtigt und zudem eindeutig rechtsmissbräuchlich. Patrick Albers machte die Sache publik und beauftragte die Kanzlei Dr. Bahr mit einer Gegenabmahnung und der Androhung einer negativen Feststellungsklage.
Das LG Hamburg erließ ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, das vollständig die geltend gemachten Ansprüche anerkennt.
(Versäumnisurteil v. 15.11.2005 - Az.: 312 O 652/05)
Insbesondere wurde nicht nur festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und Albers keine Abmahnkosten zu zahlen habe, sondern auch, dass die Gegenseite die Kosten für die anwaltliche außergerichtliche Einschaltung der Kanzlei Dr. Bahr zu tragen habe.
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Letzter Stand zur Gefahr, Foren schließen zu müssen:
OLG: Berufung von Heise wird zurück gewiesen. (AZ 324 O 721 / 05)
Heise: Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein.
Grundsätzlich gelte für Foren, wie sie auch von Heise betrieben werden, eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Demnach muss ein Foren-Betreiber seine Website nicht auf mögliche Rechtsverstöße kontrollieren, sondern erst bei Kenntnis von Rechtsverstößen einschreiten.
(Bei den eLeW-Foren wird erst hinter gelesen, was gepostet wird. Das ging bisher gut, obwohl freies Posten langsam verschwindet. Unberufen, es musste in 3 Jahren noch nichts gelöscht werden, nur einmal wurde ein Beitrag auf Wunsch des Verfassers zurückgezogen. Danke.)
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Ab 2007 will die GEZ für den Internetanschluß kassieren. Wenn sie Geld nimmt, ist sie dann auch für Inhalte verantwortlich?
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Abmahner wurden abgewatscht.
Vor einem Jahr und vor dem Landesgericht Hamburg hatten die Abmahner alle Trümpfe in der Hand: c't magazin 16.2.2008 berichtet, dass das Einbinden von mit Google gefundenen Brötchen- und Brezelfotos in ein Forum 8600 Euro Abmahngebühr kosten soll.
Vorgestern meldet heise online, dass das Oberlandesgericht Hamburg die Sache anders beurteilt. Es bestehe keine generelle Pflicht Nutzereinträge vorab auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen. Erst wenn der Forenbetreiber Kenntnis vom Rechtsverstoß habe, müsse er den Beitrag sperren. Damit entfällt auch der Grund der Abmahnung und der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren. Darüberhinaus bestehe auch kein Anspruch auf Schadenersatz, da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei.
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