eLeW, ein Land eine Welt - Forum 3 zu allen Fragen, die mit der Arbeitslosigkeit zusammenhängen
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Thema: 60 Jahre Grundgesetz und das Recht auf Arbeit |
Heute begehen wir den 60. Geburtstag des Grundgesetzes. Glückwunsch uns allen dazu.
Die eLeW hat die Menschenrechte ins Parteiprogramm übernommen. Da gehört 23. dazu: "Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. ..."
Die Verfassung Brandenburgs kennt das Recht auf Arbeit:
Artikel 48. Arbeit. (1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Kräfte durch eine Politik der Vollbeschäftigung und Arbeitsförderung für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sorgen, welches das Recht jedes einzelnen umfaßt, seinen Lebensunterhalt durch freigewählte Arbeit zu verdienen.
Die Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen auch:
Artikel 24. (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
Im Grundgesetz fehlt das. (Und Menschrechte 23 wurde nie bei uns ratifiziert.) Aber aus dem Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 wird abgeleitet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Arbeitsbedingungen aushandeln und ansonsten der Gesetzgeber mit den Sozialgesetzen und Hartz IV seiner Pflicht genügt.
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