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Die andere Partei
21.12. 04
Die Fundamentalnorm der Verfassung

Schriftzug eLeW ein Land eine Welt

Der ehemalige Polizeivizepräsident Frankfurts wurde nicht bestraft, sondern nur verwarnt.

Zwei Kommentare aus Zeitungen von heute

KIELER NACHRICHTEN
: "Das Frankfurter Landgericht hat mit einem schwierigen Spagat versucht, beide Aspekte dieses in der deutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Falls gleichrangig zu berücksichtigen. Der Spagat ist gelungen. Das fatale Signal eines Freispruchs ist ausgeblieben. Gleichzeitig hat die Strafkammer angesichts der besonders tragischen Umstände alle Möglichkeiten zur Strafmilderung ausgeschöpft. Mehr ging nicht."

SÄCHSISCHE ZEITUNG: "Das milde Urteil für Daschner ist zwar nachvollziehbar. Aber ein schaler Beigeschmack bleibt. Der Vize-Polizeipräsident handelte zweifellos in bester Absicht, aber das rechtfertigt sein Verhalten noch lange nicht. Der Grundsatz 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' gilt eben nicht nur für gesetzestreue Bürger, sondern auch für mutmaßliche Mörder und Angeklagte. Eine Ausnahme vom Folterverbot - und ist sie noch so gut begründet - darf es nun mal nicht geben. Um diesem Grundsatz Nachdruck zu verleihen, hätte das Urteil jedoch deutlicher ausfallen müssen. So kommt es fast einem Freispruch für Wolfgang Daschner gleich."
 

Das sagt (fragt)  die eLeW:
(Entlehnt aus Christian Bommarius "Einerseits. Andererseits.", Berliner Zeitung, 21.12.04, hier)

Der Fall Daschner hat seither die juristische Diskussion von klarer Ablehnung zur Anerkennung verlagert, dass man die Drohung mit körperlicher Gewalt zur Rettung des Lebens eines Entführungsopfers nicht als verwerflich einstufen kann. Hier hat die Richterin Bärbel Stock gestern den Stand von vor zwei Jahren wiederhergestellt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die Menschenwürde, sagt sie, sei "die Fundamentalnorm der Verfassung", vor der alle anderen Grundrechte -" selbst der Schutz des Lebens" - zurückzustehen hätten.

Das ist der Teil des Urteils, der sich an die gesamte deutsche Öffentlichkeit, an die Politik, die Justiz und die Medien wendet. Es ist leider nicht rechtskräftig, denn Staat und Gesellschaft saßen nicht auf der Anklagebank.
Der Teil des Urteils, der sich mit Daschner beschäftigt, reiht Milderungsgrund an Milderungsgrund, bis zuletzt nicht mehr recht klar ist, warum überhaupt Anklage erhoben wurde.

MÄRKISCHE ALLGEMEINE: "Das grundsätzliche Folterverbot muss Bestand haben, und doch darf das Schwert des Gesetzes nicht mit voller Wucht auf jemanden niedergehen, der versucht, das Leben eines Kindes zu retten."

Die eLeW versteht sich als Menschenrechtspartei, letztmalig hier:
11.12.04 Menschenrechte bedroht


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